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Fragen und Antworten

FAQS

Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: der Energie, den Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben. Bei allen drei Komponenten gibt es Potential, die Kosten zu senken. Im Bereich der Energie besteht die Option, über den freien Markt eine Ausschreibung für die Energieversorgung vorzunehmen.

Der Gaspreis setzt sich aus den Beschaffungskosten (Energiepreis), den Netzentgelten für den Transport, Steuern und Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer und Energiesteuer), den Vertriebskosten sowie der Marge des Anbieters zusammen. Zusätzlich können sonstige Aufschläge anfallen.

Es muss gewährleistet sein, dass Sie für das gewünschte Lieferjahr noch keine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind. Zudem sollten die Kündigungsfristen im Zusammenhang mit der Netzanmeldung bei einem Anbieterwechsel beachtet werden.

Die Energiekosten von Unternehmen lassen sich durch eine clevere Beschaffungsstrategie senken. Der Energiebedarf kann auf dem freien Markt durch ein passendes Ausschreibungsmodell ermittelt werden, sodass das Angebot ausgewählt werden kann, das am besten zum Unternehmen passt. Zusätzlich zum reinen Energiepreis besteht auch die Möglichkeit, die Nebenkosten im Energiebereich für Unternehmen zu verringern.

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Der optimale Zeitpunkt für die Beschaffung von Strom oder Erdgas hängt von der gewählten Beschaffungsstrategie und dem Modell des Unternehmens ab. Zudem ist es entscheidend, den Markt kontinuierlich zu beobachten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

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Der optimale Zeitpunkt für die Beschaffung von Strom oder Erdgas hängt von der gewählten Beschaffungsstrategie und dem Modell des Unternehmens ab. Zudem ist es entscheidend, den Markt kontinuierlich zu beobachten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

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Wir werden für unsere Leistungen vom Versorger nach vermitteltem Energievolumen bezahlt. Ihnen entstehen als Kunde keine zusätzlichen Kosten!

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Ein Anbieterwechsel führt nicht zu einer Unterbrechung der Versorgung, auch bei Verzögerungen. In Deutschland sorgt die gesetzliche Grundversorgungspflicht dafür, dass jede Lieferstelle immer mit Strom und Gas versorgt wird. Diese Verantwortung trägt der Grundversorger, der die meisten Kunden in einer Region beliefert. Laut Bundesnetzagentur können Kunden problemlos den Anbieter wechseln.

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Nein, im Gegensatz zu Vertretern einzelner Versorger sind wir ein völlig unabhängiger Energievermittler. Wir haben eine Vielzahl an Energieunternehmen im Bestand und beraten Sie frei und objektiv. Dabei analysieren wir das Verbrauchsverhalten und die Ansprüche des Kunden und ermitteln so den Energieversoger, der dem Bedarf des Kunden am besten gerecht wird.

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Die Energieberatung Schwabenland arbeitet ausschließlich mit seriösen und rechtlich geprüften Energiekonzernen und großen Stadtwerken zusammen.

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